Schweinegrippe im Wechselbad der Informationen

Epidemiologe Tom Jefferson:

"Impf-Experten beraten wie Staubsaugervertreter"."Ich fürchte mich vor der Besessenheit der Politik, die Schweinegrippe mit Impfstoffen zu bekämpfen, die nicht ausreichend getestet sind. Angst macht mir auch, dass man die Daten, die man hat, einfach ignoriert“, sagt der britische Epidemiologe Tom Jefferson in der Online-Ausgabe der Welt. Jefferson arbeitet in Rom seit 15 Jahren für die Cochrane Collaboration.

Mitgezählt werden solle künftig in der statistischen Erfassung ab sofort "jede ältere Person, die allem Anschein nach an der Grippe gestorben ist": „Wo bleibt da die Wissenschaft? Ich habe keine Ahnung, was das soll. Das kann man nicht ernst nehmen“, sagt Jefferson.
An den Studien zur Schweinegrippe-Impfung lässt er in der Online-Ausgabe der Welt kein gutes Haar: „ Je schlechter die Qualität einer Studie, desto besser scheint die Impfung zu wirken. Überraschenderweise wurden allerdings die industriegesponserten Studien ohne Rücksicht auf die Qualität mit Abstand am häufigsten veröffentlicht - und zwar in den wichtigsten, meistzitierten Fachzeitschriften. Es ist an der Zeit, dass diese großen Journale einmal ihre Sponsoren offen legen“, kritisiert er.
„Wie sich die Pharmaindustrie des Themas bemächtigt, erkennt man leicht an den wissenschaftlichen Abhandlungen zum Impfstoff. Wir haben 274 Studien untersucht. Das Ergebnis war: Je schlechter die Qualität einer Studie, desto besser scheint die Impfung zu wirken“, schimpft Jefferson. Viel problematischer seien aber die „sogenannten Impfexperten, die ihre Ware an den Mann bringen wollen - und die Menschen beraten wie Staubsaugervertreter“.
„Angst macht mir auch, dass man die Daten, die man hat, einfach ignoriert“, sagt Jefferson der Welt weiter: „Zum Beispiel, dass Grippeimpfstoffe an Kindern unter zwei Jahren nicht besser wirken als ein Placebo, was daran liegen könnte, dass Kinder in diesem Alter noch kein ausgereiftes Immunsystem besitzen. Aber das interessiert einfach niemanden. Auch nicht die Kinderärzte, die am liebsten alle Säuglinge unter sechs Monaten impfen wollen.“

--> hier geht's zum Originalartikel





Sehscreening bei Kindern schädlich?

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.
Früherkennungsuntersuchung von Sehstörungen bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.
Abschlussbericht S05-02. Köln: IQWiG; 2008.


Auf 231 Seiten stellt das IQWG im Wesentlichen fest:
"Aus den Studien lassen sich weder Belege noch klare Hinweise auf einen Nutzen oder Schaden durch ein Screening, aber auch nicht auf das Fehlen eines Nutzens oder Schadens ableiten."
„Es besteht die Gefahr, dass aufgrund dieses Berichts behandlungsbedürftige Kinder zu spät oder überhaupt nicht behandelt werden und deswegen nie die volle Sehkraft erreichen werden.“ Prof. Dr. Bernd Bertram, 1. Vorsitzender des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands (BVA) macht klar: „Der Bericht des IQWiG zum
Sehscreening ist ein Skandal.“

Für uns Augenärzte heisst das:
es ist eigentlich egal, ob und wann die Feuerwehr mit dem Löschen anfängt, Hauptsache es gibt keinen Löschschaden!

Der IQWiG-Bericht blendet die gesamte sinnesphysiologische und ophthalmologische Literatur der vergangenen acht Jahrzehnte aus.
- Der IQWiG-Bericht blendet 142 Studien aus anfechtbaren formalistischen Gründen aus und stützt seine Erkenntnisse auf sieben Studien, die darüber hinaus auch noch falsch interpretiert werden.
--> hier zum Bericht [880 KB]

das meinen Augenärzte dazu --> Stellungnahme des BVA [52 KB]

http://www.augeninfo.de/presse/0806iqw.pdf





Neues in 2008!

Neu : Rauchverbote in acht weiteren Bundesländern. Seit dem Jahreswechsel gelten in weiten Teilen Deutschlands strenge Rauchverbote. In der Neujahrsnacht traten in acht weiteren Bundesländern Regelungen in Kraft, die Rauchen in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden verbieten: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Sachsen-Anhalt, Bayern und Nordrhein-Westfalen. Vier Bundesländer haben schon seit mehreren Monaten ein Rauchverbot, in vier weiteren folgt es bis zur Jahresmitte. Ausnahmen gelten oft für Nebenräume in Gaststätten.

In Hessen, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern sind schon seit mehreren Monaten Rauchverbote in Kraft. Thüringen, Sachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland folgen in den kommenden Monaten. Das Verbot ist nicht in allen deutschen Bundesländern gleich strikt. Ausnahmen sind meist in abgetrennten und entsprechend gekennzeichneten Nebenräumen etwa in Kneipen oder Restaurants möglich. Bayern hält es dagegen besonders strikt. Dort ist das Rauchen in Gaststätten wie Festzelten ausnahmslos verboten - und damit auch auf dem Oktoberfest. Einzig auf geschlossenen Veranstaltungen soll der Zigarettenkonsum in bayerischen Gaststätten ausnahmsweise erlaubt bleiben. Je nach Bundesland muss mit unterschiedlich hohen Bußgeldern rechnen wer sich an das Rauchverbot nicht hält oder als Betreiber einer Gaststätte oder öffentlichen Einrichtung dieses nicht durchsetzt. Während in Sachsen ab Inkrafttreten des Gesetzes im Februar bis zu 5.000 Euro fällig werden, sind es in Hamburg oder Thüringen maximal 500 Euro. In mehreren Ländern werden Verstöße erst sechs Monate nach Inkrafttreten der Rauchverbote mit Geldbußen geahndet: So gewähren Bremen, Brandenburg, Berlin und Sachsen-Anhalt eine Gewöhnungsphase bis Juli.

Auch in Frankreich werden künftig Zigaretten aus Cafés, Bars, Restaurants, Diskotheken oder Spielcasinos verbannt. Das Verbot gilt selbst für die typisch französischen „bars-tabac“, wo neben Getränken und kleinen Imbissen auch Zigaretten, Zigarren und Tabak verkauft werden. Am Arbeitsplatz sowie in öffentlichen Gebäuden wie Bahnhöfen oder Postämtern ist Rauchen bereits seit einem Jahr untersagt. Am Neujahrstag sollte es nach Angaben der Pariser Gesundheitsministerin Roselyne Bachelot keine Kontrollen geben. Ab Dienstag werde das Verbot jedoch überwacht, kündigte Bachelot an. Zuständig für die Kontrollen seien Inspekteure der Arbeitsmedizin sowie der Ordnungs- und Gesundheitsämter. Wer in einem Café oder Restaurant mit einer Zigarette ertappt wird, muss künftig mit einem Bußgeld von 68 Euros rechnen. Den Wirten droht eine Geldbuße von bis zu 750 Euro.





Der ADAC rät im Herbst, der "dunklen Jahreszeit", zum Augentest! Sie erhalten den Sehpass bei uns!  
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neue Ursachen für die Neigung an AMD zu erkranken

26.03.2007 NEW YORK (Reuters Health) – Anhand einer erhöhten Anzahl weißer Blutkörperchen lassen sich solche Personen identifizieren, die ein erhöhtes Risiko dafür haben, ein Frühform der Altersbezogenen Makuladegeneration (AMD) zu entwickeln. Darauf lassen Studienergebnisse schließen.
Entzündungsvorgänge scheinen in der Pathogenese der AMD eine wichtige Rolle zu spielen, doch bislang hätten nur wenige Längsschnittstudien den Zusammenhang zwischen den Markern einer systemischen Entzündung und der Entwicklung dieser Augenerkrankung untersucht, schreiben die Wissenschaftler.

Die Blue Mountains Eye Study, so berichtet das American Journal of Epidemiology vom 15. Februar, umfasste ursprünglich 3654 Teilnehmer im Alter zwischen 49 und 97 Jahren, bei denen zu Beginn der Studie die Anzahl der weißen Blutkörperchen gemessen wurde. Sie wurden dann bis zu zehn Jahre lang in Hinblick auf die Entwicklung sowohl einer Früh- als auch einer Spätform der AMD nachbeobachtet.

Dr. Anoop Shankar von der National University of Singapore und Mitarbeiter stellten fest, dass eine erhöhte Anzahl die Entstehung einer Frühform der AMD voraussagte, unabhängig von möglichen störenden Faktoren wie etwa Rauchen.

Bei Probanden aus dem Terzil mit der höchsten Anzahl weißer Blutkörperchen (mehr als 6,7 Milliarden Zellen/Liter) war die Wahrscheinlichkeit für die Entwicklung einer AMD-Frühform um 85 Prozent höher als bei denjenigen aus dem Terzil mit der niedrigsten Anzahl (nicht mehr als 5,5 Milliarden Zellen/Liter). Dieses Ergebnis galt für alle Typen früher AMD-Läsionen - einschließlich weicher, nicht klar abgegrenzter retikulärer Drusen und neu auftretender pigmentierter Anomalien – und wurde auch bei der Subgruppen-Analyse für Geschlecht und Rauchen beobachtet.

Im Gegensatz dazu habe sich der Ausgangswert weißer Blutkörperchen als nicht hilfreich I der Voraussage einer Spätform der AMD erwiesen, heißt es in dem Bericht.

“Diese Daten”, schlussfolgern die Wissenschaftler, “liefern wichtige neue epidemiologische Hinweise auf eine entscheidende Verbindung zwischen Entzündung und der Entwicklung einer AMD und deuten darauf hin, dass lokale entzündliche Prozesse, von denen seit langem bekannt ist, dass sie mit der Entwicklung von Drusen assoziiert sind, sich möglicherweise in einer erhöhten Anzahl weißer Blutkörperchen als systemischen Entzündungsmarker widerspiegeln.“

Quelle: American Journal of Epidemiology 2007;165:375-382
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Phototherapeutische Keratektomie- endlich!

Therapeutische Laserbehandlung der Hornhaut des Auges soll künftig von der GKV bezahlt werden
Siegburg, 18. Juli 2006
Die Phototherapeutische Keratektomie (PTK) mit dem Excimer-Laser zur Behandlung bestimmter Augenerkrankungen soll künftig zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als vertragsärztliche Leistung erbracht werden können, wenn entsprechende Therapiealternativen versagt haben.
Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in Siegburg beschlossen.
Die Entscheidung wird Patienten zugute kommen, die unter einer Verschlechterung des Sehvermögens oder unter starken Schmerzen aufgrund von Erkrankungen der Hornhaut des Auges leiden und bei denen andere Behandlungsmethoden nicht mehr weiterhelfen.
Als vertragsärztliche Leistung zu Lasten der GKV ausgeschlossen hingegen bleibt die Augenlaser-Behandlung zur Korrektur von Fehlsichtigkeit“, sagte der Vorsitzender des G-BA, D
dass folgende Erkrankungen der Hornhaut mit der PTK behandelt werden können:
· rezidivierende Hornhauterosio
· oberflächliche Hornhautnarben
· Hornhautdystrophie
· Hornhautdegeneration
· oberflächliche Hornhautirregularitäten
Für die Anwendung der PTK müssen verschiedene weitere Voraussetzungen erfüllt sein, die zum einen einer genauen Festlegung der zu behandelnden Erkrankung und zum anderen der Qualitätssicherung bei der Anwendung der Methode dienen.
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Am 18.Juli 2006 hat also der Gemeinsame Bundesausschuss die Hornhautbehandlung krankhafter Prozesse mittels Excimer Laser (PTK= Phototherapeutische Keratektomie) zur Aufnahme in die GKV beschlossen.
Hier die Veröffentlichung im Bundesanzeiger --> mehr [367 KB]
Jetzt "schon" im Oktober 2007 wird diese notwendige und fürwahr nicht neue Behandlungsmethode erstmals in die GKV übernommen und erhält eine "Gebührennummer". Jetzt erst, nach ca. 20 J., werden gesetzlich Versicherte in den Genuss dieser Therapie kommen.
--> Ärzteblatt [51 KB]
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"Aus" für die PDT-Indikation "occulte CNV"

Kaum eingeführt, wird die Behandlung spezieller" AMD" Formen
hier: "occulte chorioidale Neovascularisation" wieder abgeschafft.

Im Februar 2006 hat die gemeinsame Kommission Ärzte-Krankkenkassen beschlossen die "myope CNV" und die "occulte CNV" für die PDT bei GKV Patienten freizugeben.
Im Oktober 2006 war es dann soweit, "Kassenpatienten" durften mit Visudyne + PDT therapiert werden.
Jetzt zieht der Hersteller, die Fa. Novartis die Zulassung für die Indikation "occulte CNV" zurück. --> mehr [191 KB]

Aus unsere Sicht ist das leider ein Rückschritt, denn in der Kombinationstherapie aus PDT und anti VEGF Spritzen in den Glaskörper hatte man bei diesm Krankheitsbild im Gegensatz zur alleinigen PDT gute Erfolge.
Nur die geforderte wissenschaftliche Studie hierfür gibt es/gab es noch nicht -->mehr
Mehr zur aktuellen Therapie (Juli 2007) der AMD von DOG und retinologischer Gesellschaft finden Sie --> hier [183 KB]
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Hilfe für Raucher

Raucher haben es immer schwerer. Für diejenigen, die von ihrem Laster lassen wollen teilt Fa.Pfizer mit:

Seit März 2007 neu auf dem Markt: Champix® gegen den blauen Dunst
Champix® (Vareniclin) ist das erste Nikotin-freie Medikament, das speziell zur Rauchentwöhnung entwickelt wurde. Sein Wirkmechanismus ist einzigartig: Champix® reduziert die Entzugssymptome und verringert das Verlangen nach einer Zigarette. Zudem wird das Belohnungsgefühl, das durch das Rauchen ausgelöst wird, gedämpft.
In einer Studie mit 4000 Rauchern war die Nikotinentwöhnung mit Champix® den anderen Methoden (Nikotinpflaster, Nikotinkaugummi und Akkupunktur) deutlich überlegen.
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Schutzimpfungen demnächst in der GKV

Schutzimpfungen sollen ab Juli GKV-Leistung werden
25. Juni 2007 Berlin
Gesetzlich Krankenversicherte haben künftig Anspruch auf die in der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aufgeführten Schutzimpfungen. Das Spitzengremium der Selbstverwaltung gab dies am Freitag in Berlin bekannt.
Zu den Impfungen gehören auch nach Angaben des gemeinsamen Bundesausschusses unter anderem Impfungen gegen Gebärmutterhalskrebs bei Mädchen und jungen Frauen im Alter von zwölf bis 17 Jahren und Impfungen gegen Masern und Diphtherie.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) stellt die Grundlage für die Schutzimpfungsrichtlinie und Impfempfehlungen.
Nach Ansicht des Vorsitzenden des gemeinsamen Bundesausschusses, ist zu überlegen, ob ein Register für Impfungen gegen Gebärmutterhalskrebs angelegt werden soll.
Ob Impfungen gegen die Krebserkrankung tatsächlich langfristige Auswirkungen haben, sollte in einem solchen Register festgehalten werden.
Der gemeinsamen Bundesausschuss war vom Gesetzgeber infolge des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes damit beauftragt worden, Einzelheiten zu der Leistungspflicht der GKV bei Schutzimpfungen festzulegen.

Das Bundesgesundheitsministerium hat die Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses nun zu prüfen.
Bei Nichtbeanstandung tritt sie zum 1. Juli in Kraft.
Schutzimpfungen zählten bisher nicht zu den Pflichtleistungen der GKV.
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Wichtig ist, dass man das Alarmzeichen nach einem Zeckenstich, eine kreisförmige Rötung (erythema migrans), die sich vergrössert, beachtet!
Eine Hauptursache für Erkrankungen ist, neben dem Übersehen, das falsche Entfernen der Zecke:
Vergessen Sie die dummen Sprüche von links -oder rechtsrumdrehen!
Vergessen Sie Klebstoff oder Öl!
Wenn die Zecke beim Entfernen zusammengedrückt wird, spritzt man die Erreger aus dem Darm der Zecke erst in den eigenen Körper ein! -> mehr
Suchen Sie also einen Arzt auf, wenn Sie in der Entfernung des Parasiten nicht sicher sind, schneiden Sie den Körper der Zecke lieber über der Haut z.B. mit einer Rasierklinge ab - der Kopf eitert später wie ein Fremdkörper heraus aber die Erreger bleiben wenigstens im Tier.
Informationen dazu -> mehr
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Chip Implantation an der Tübinger UAK

In der Tübinger Universitäts Augenklinik wurde die Einpflanzung eines "Netzhautchips" bei Patienten, die an Retinitis pigmentosa erblindet waren, erprobt. Immerhin kam es zu Lichtwahrnemung durch das Implantat.
Wenn Sie mehr darüber lesen wollen ....zu der Seite geht's --> hier: http://www2.onnachrichten.t-online.de/dyn/c/10/58/03/44/10580344.html
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Hell-Dunkel Wahrnehmung mit Netzhautchip! Ende der Erblindung?

neue Notdienstnummer

Südkurier: 16.02.2007 10:57
Arzt-Notruf: 19292 läuft heimlich weiter
VON JöRG BRAUN

Zwei Wochen nach der umstrittenen Umstellung der Telefonnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst gibt es im Landkreis Konstanz vermehrt Anfragen verunsicherter Bürger beim Roten Kreuz. Probleme mit der neuen Nummer gibt es unterdessen nicht. Kein Wunder: Die bisherige, viel einfachere Nummer funktioniert noch weiterhin. Aber nicht mehr lange. Kreis Konstanz - Ein Aufschrei der Empörung war durch den Landkreis gehallt, als bekannt geworden war, dass die bisherige, einfach zu merkende Telefonnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst gestrichen werden sollte. Statt der Nummer 19292 wurde im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung die neue Nummer 01805 - 19292 350 im Landkreis eingeführt. 13 Ziffern statt bisher fünfen. Vor allem ältere Menschen protestierten. Viele fürchteten, im Notfall nicht mehr schnell genug die richtige Nummer parat zu haben, um Rettung zu rufen. Dabei ging es bei der Änderung lediglich um die neue Nummer für den Bereitschaftsdienst der Ärzte, nicht um den Rettungsdienst. Dieser ist weiterhin unter 19222 zu erreichen.
Seit gut zwei Wochen gilt die neue Arztbereitschaftsnummer 01805 - 19292 350. Sie macht den Bürgern offenbar keine Probleme, war bei der Rettungsleitstelle des Roten Kreuzes in Radolfzell zu erfahren. "Allerdings rufen verstärkt Menschen über unsere Nummer 19222 an und wollen wissen, welche Nummer nun gilt", berichtete ein DRK-Mitarbeiter gestern. Da gebe es eine große Verunsicherung.
Notfall-Anrufe gingen bisher keine verloren. Das liegt daran, dass die alte Nummer 19292 noch immer funktioniert. Ein SÜDKURIER-Anruf bestätigte dies gestern und auch die Kassenärztliche Vereinigung in Freiburg räumte auf Nachfrage ein, dass die Nummer stillschweigend weiterbetrieben werde. Das solle aber nicht medienwirksam breitgetreten werden. "Wir wollen die neue Nummer in die Köpfe der Menschen bekommen und sie nicht verwirren", erklärte gestern Martina Tröscher, Sprecherin der Kassenärztlichen Vereinigung in Freiburg. Wie lange die alte Nummer parallel laufe, sei nicht klar. Ein endgültiges Abschalt-Datum wollte sie nicht nennen. Sicher sei aber, dass die alte Nummer irgendwann nicht mehr funktionieren werde. "Also besser gleich die neue Nummer merken!"
Auf Nachfrage des CDU-Abgeordneten Andreas Hoffmann aus Konstanz antwortete jetzt der Präsident der Bundesnetzagentur in Bonn, dass die Umstellung des Bereitschaftsdienstes auf eine 01805-Nummer auf Wunsch der Kassenärztlichen Vereinigung erfolgt sei. Wir hatten darüber bereits berichtet. Andernorts sei einfach die Ortsvorwahl vor die Nummer 19292 gestellt worden. Das funktioniere reibungslos. Und ist auch billiger.Wenn plötzlich der Rücken schmerzt und ein Besuch beim Arzt fällig wird, hilft abends und am Wochenende der ärztliche Bereitschaftsdienst. Seit 1. Februar hat er eine neue Telefonnummer: 01805 - 19292- 350.
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neu: 01805 - 19292 - 350

ersetzt Rettungssanitäter zukünftig den Notarzt?

Wenn Sie den Wortern unserer Politiker von Bemühungen zu "Verbesserung der medizinischen Versorgung" glauben wollen, sollten Sie mal --> hier lesen.
Auf den Notarzt warten Sie möglicherweise zukünftig vergeblich, der arbeitet nämlich inzwischen in England.
Man hat auch schon an Durchführung kleinerer Operationen durch Krankenschwestern gedacht. Wenn das mal keine "Qualitätssteigerung" ist?
Dafür bekommen sie bald eine schicke --> "Gesundheitskarte" die so kein Mensch braucht und die auch niemanden "gesund" macht! Eher werden Sie dadurch zum "gläsernen Patienten", der obendrein das alles bezahlen muss.
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AMD und "Spritzen ins Auge"

in jeder Apothekerzeitschrift und fast jeder Illustrierten liest man von den Fortschritten der Behandlung bei AMD (altersbedingter Maculadegeneration).
Was hat es damit auf sich?
Hoffnung für Patienten mit der "feuchten Makuladegeneration" oder "pathologischer Myopie", die von zentraler Erblindung bedroht sind bringt die Photodynamische Therapie (PDT), ein Behandlungsverfahren, das seit etwa 20 Jahren in der Tumorbehandlung angewendet wird. Seit dem Jahr 2000 hat es in der Augenheilkunde ein neues Einsatzgebiet gefunden.





Ergänzt wird dieses Verfahren durch "anti VEGF" Medikamente, Mittel, die ein krankhaftes Gefäßwachstum im Körper hemmen können.
Diese werden durch Einspritzung in den Glaskörper des Auges eingebracht.
Die Medikamente sind "Triamcinolon", "Macugen", "Lucentis" und "Avastin".
Triamcinolon ist ein Cortisonpräparat, die anderen 3 sind Mittel, die ein Wachstum von Gefäßen - bekannt aus der Krebstherapie - bremsen sollen.
"Avastin" eines der preiswertesten Mittel (ein Mittel gegen Darmkrebs) ist in der Augenheilkunde nicht einmal zugelassen, wirkt aber hervorragend.





"Macugen" und "Lucentis" sind Präparate, die längst in den USA zugelassen sind, bei uns aber seit Jahren um die Zulassung kämpften. Seit 6/06 ist "Macugen" in Deutschland zugelassen, "Lucentis" zu diesem Zeitpunkt nur in der Schweiz, seit Januar 2007 auch in Deutschland.
Typisch für das deutsche Gesundheitswesen ist die Einspritzung dieser Medikamente keine Kassenleistung - immerhin darf "Macugen" und "Lucentis", das alle 6 Wochen angewendet wird, schon legal verordnet werden.
Immerhin haben Patienten heute das Recht auf Erstattung verauslagter Kosten von Ihrer Krankenkasse.
Der Hersteller des "Avastin" - das hervorragend wirkt, hat keinerlei Interesse das Mittel über die Hürden der deutschen Zulassung zu bringen.
Im Klartext heissst das: deutsche Ärzte dürfen nicht was sie können - und deutsche GKV Versicherte müssen für den aktuellen Stand der Therapie privat zahlen. Getreu dem Sozial Gesetz Buch V: deutsche Medizin hat ausreichend - nicht befriedigend oder gar gut zu sein!
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TIA-Vorstufe des Schlaganfalls

Akutbehandlung der TIA kann Schlaganfälle verhindern
Mittwoch, 31. Oktober 2007
Oxford – Einen Schlaganfall können Ärzte häufig verhindern, wenn Patienten mit einer transitorischen ischämischen Attacke (TIA) unmittelbar in Stroke Units behandelt werden. Auf eine in der Zeitschrift Lancet publizierte entsprechende Studie der Oxford Universität hat die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft hingewiesen (The Lancet 2007; 370: 1432-1442).

„Eine TIA ist Ausdruck einer vorübergehenden umschriebenen Minderdurchblutung im Gehirn. Dabei handelt es sich um plötzlich auftretende Symptome wie halbseitige Lähmungen sowie Sehstörungen, Sprachstörungen oder auch nur um einen herabhängenden Mundwinkel.

In den meisten Fällen sind die Symptome schon innerhalb weniger Minuten wieder verschwunden“, sagte der erste Vorsitzende der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft, Martin Grond. Jeder zehnte erleide innerhalb der nächsten drei Monate einen weiteren Schlaganfall, die Hälfte davon bereits innerhalb von zwei Tagen. „Jede TIA ist deshalb ein medizinischer Notfall“, betonte Grond mit Verweis auf die Lancet-Publikation.

Die britischen Mediziner hatten 2002 eine Sprechstunde für Patienten mit TIA oder leichtem Schlaganfall eingerichtet. Von April 2002 bis Ende September 2004 wurden die Patienten dort nur untersucht und mit Behandlungsempfehlungen an den Hausarzt zurück überwiesen (Phase I). Es dauerte im Durchschnitt drei Tage, bis die Patienten abschließend untersucht waren und 20 Tage, bis sie ihre Medikamente erhielten. Von Oktober 2004 bis Ende März 2007 übernahmen die Oxford-Spezialisten selbst die Behandlung (Phase II). Jetzt wurden die meisten Patienten noch am gleichen Tag untersucht und sie erhielten innerhalb eines Tages ihre Medikamente. Die Nachbetreuung erfolgte durch die Stroke Units.

Untersuchungsgröße war das Risiko, in den ersten 90 Tagen nach der Erstuntersuchung einen Schlaganfall zu erleiden. Die Auswirkungen der beiden Organisationsformen waren gravierend: Während in Phase I zehn Prozent der Patienten (32 von 310) innerhalb von 90 Tagen einen Schlaganfall erlitten, waren es in Phase II nur zwei Prozent (6 von 281 Patienten). Die Risikoverminderung war vom Alter und vom Geschlecht unabhängig.

Eine frühe Behandlung wie in Phase II erhöhte außerdem laut der Studie nicht das Risiko für eine intrazerebrale Blutung oder eine Blutung in einem anderen Organ. „Ein früher Beginn der Behandlung nach einer TIA oder einem kleinen Schlaganfall reduziert das Risiko für einen nachfolgenden Schlaganfall um 80 Prozent“, so die Oxforder Wissenschaftler.

In Deutschland haben im Augenblick mehr als 180 Kliniken Stroke Units eingerichtet. „Leider werden aber viele Patienten mit TIA nicht als medizinischer Notfall erkannt und nicht in eine Stroke Unit eingewiesen“, sagte der Pressesprecher der Deutschen Gesellschaft für Neurologie, Hans- Christoph Diener, Universität Essen. Er kritisierte, dass die von der Stroke Unit empfohlene medikamentöse Therapie von den Hausärzten häufig wieder geändert werde. Die Ursache seien wahrscheinlich Budgetrestriktionen der Ärzte, „leider zum Nachteil für die Patienten“, so Diener.

Eine Untersuchungsmethode zur Risikobewertung der Schlaganfallbereitschaft gibt es beim Augenarzt , die AV Ratio-Bestimmung --> mehr dazu






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